Zwangsexmatrikulation

Tasja Bürger · 31.05.2022 · 3 Minuten Lesezeit

Für beinah alle Studierenden wohl eine absolute Horror-Vorstellung - die Zwangsexmatrikulation! Dabei muss die unfreiwillige Exmatrikulation nicht direkt das Ende deines Studiums bedeuten. Wir haben Tipps, wie du dich verhalten solltest, wenn du eine Zwangsexmatrikulation erhalten hast.

Zwangsexmatrikulation

Gründe für eine Zwangsexmatrikulation

Im Nachfolgenden findest du die gängigsten Gründe, weshalb Universitäten und Hochschulen ihre Studenten und Studentinnen exmatrikulieren.

Verlust des Prüfungsanspruchs

Für die Kurs-Prüfungen während deines Studiums hast du eine bestimmte Anzahl an Versuchen. Diese sind in der Prüfungsverordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt. Bestehst du eine Prüfung nicht innerhalb der möglichen Versuche, verlierst du den Prüfungsanspruch und somit den Anspruch weiterhin an Prüfungen teilzunehmen. Das Resultat: die Exmatrikulation durch die Hochschule.

Nichtzahlung der Semestergebühren

Rechtzeitig vor jedem neuen Semester erhebt die Uni die Semestergebühren. Diese dienen auch gleichzeitig als Rückmeldung zum neuen Semester. Überweist du diese Semestergebühren nicht fristgerecht, kannst du exmatrikuliert werden. In der Regel gewähren die Hochschulen jedoch eine kurze Übergangsfrist, falls du die Gebühren etwas später überweist.

Finanzielle Probleme

Ein weiterer Grund, warum Studenten und Studentinnen zwangsexmatrikuliert werden, sind fehlende finanzielle Mittel. Im Laufe des Studiums können sich knapp 20% der Studierenden das Studium nicht mehr leisten uns müssen dieses beenden.

Ein Studium, inklusive aller Nebenkosten wie Miete, Lebensmittel, Lehrmaterial kann extrem ins Geld gehen. Wer die Kosten mithilfe von Familienangehörigen oder Nebenjob nicht aufbringen kann und sich vielleicht auch nicht in das Risiko eines Studienkredits stürzen möchte, dem bleibt manchmal nichts anderes übrig, als das Studium zu beenden.

Plagiate

Versuchst du bei einer wissenschaftlichen Prüfung zu schummeln, wie zum Beispiel in Form von Ghostwriting / Abschreiben bei Hausarbeiten oder durch das Benutzen eines Spickzettels bei schriftlichen Prüfungen, kann dies zur Zwangsexmatrikulation führen.

Sonstige

Natürlich gibt es noch weitere Gründe, die dazuführen können, von der Uni verwiesen zu werden. Zum Beispiel bei Vandalismus, groben Fehlverhaltens oder wenn man sich wiederholt nicht an die Hausordnung hält. Diese Fälle sind jedoch (glücklicherweise) eher selten.

Zwangsexmatrikulation – was du dagegen tun kannst

Ist das Nichtzahlen des Semesterbeitrags Grund für deine Exmatrikulation, dann nehmen die meisten Universitäten die Entscheidung gegen Zahlung des Semesterbeitrags sowie einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr wieder zurück. Doch Vorsicht: einige Unis sind bei dieser Deadline auch sehr streng und dulden keinen Verzug. Die Termine zur Rückmeldung stehen in der Regel bereits ein Jahr im voraus fest - deshalb einfach direkt in den Kalender eintragen, dann kommt erst gar kein Stress auf.

Bei Verlust des Prüfungsanspruchs gestaltet sich der weitere Verlauf um einiges komplizierter. Ist das die Ursache für deine Exmatrikulation, dann solltest du dir Rat der zentralen Studienberatung als auch der Studienberatung deines Fachbereichs suchen. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, durch einen Härtefallantrag einen weiteren Prüfungsversuch zu beantragen. Bei Bestehen dieses letzten Versuchs, würde die Exmatrikulation zurückgezogen werden. Die Härtefallanträge werden individuell geprüft und durch das Prüfungsamt bewilligt oder abgelehnt.
Bei Zwangsexmatrikulation mit Verlust des Prüfungsanspruchs ist es meistens auch nicht möglich, den gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule fortzusetzen. Stattdessen ist man bundesweit für den jeweiligen Studiengang gesperrt.

Fazit

Eine Zwangsexmatrikulation wirkt im ersten Moment sehr ausweglos. Doch zuerst solltest du wirklich alle Möglichkeiten prüfen, ob die Fortsetzung deines Studiums nicht doch noch möglich ist. In manchen Fällen macht es auch Sinn, den eigenen Fall einem Anwalt vorzulegen, welcher prüft, ob eine Chance auf Wiederaufnahme deines Studiums besteht.

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