Jobben im Studium - Hilfreiche Tipps auf einen Blick

Tasja Bürger · 22.10.2021 · 4 Minuten Lesezeit

Miete, Semesterbeitrag, Lebensmittel, Kleidung, Studienunterlagen… Die Liste der monatlichen Ausgaben von Studierenden ist lang. Kein Wunder also, dass knapp zwei Drittel aller Studierenden nebenbei arbeiten gehen. Vor allem während des Masters sind Studentenjobs sehr beliebt. Doch auf welche rechtlichen Fallstricke muss man eigentlich achten?

Jobben im Studium - Hilfreiche Tipps auf einen Blick

Am besten eignen sich Aushilfstätigkeiten in einem Betrieb, der Gastronomie oder im Büro, um das monatliche Budget aufzustocken. Viele Studierende jobben auch, um praktische Erfahrungen zu sammeln und erste Kontakte in die Berufswelt zu knüpfen. Doch für das Arbeiten während des Studiums gibt es viele Regelungen und Einschränkungen, die beachtet werden sollten. Wann und wer muss Steuern und Sozialabgaben zahlen? Wie viel darf man arbeiten und wie viel verdienen? Und wie findet man überhaupt den passenden Nebenjob? Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir hier für euch zusammengefasst.

Arten von Arbeitsverhältnissen

Studentenjobs gibt es in den verschiedensten Varianten, die sich im Zeitumfang, dem Einkommen und den finanziellen Abgaben unterscheiden. Die drei folgenden Modelle sind die gängigsten Beschäftigungsverhältnisse für Studierende:

  • Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, auch Minijob genannt, darf das monatliche Einkommen 450 € nicht überschreiten. Studierende müssen hier weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen und können sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Aber unbedingt beachten: Wer durch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf über 450 € im Monat kommt, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt.
  • Bei einem Job als Werkstudent kannst du bis zu 9408 € pro Jahr verdienen, ohne in die Rentenversicherung einzahlen zu müssen. Hier fallen Steuern an, die man sich allerdings zurückholen kann, wenn das Jahreseinkommen unter dem obigen Grundfreibetrag bleibt. Als Werkstudent bleiben Studierende nur versicherungsfrei, wenn sie mehr Zeit in ihr Studium als in die Tätigkeit selbst investieren - der „Studierendenstatus“ muss überwiegen. Man darf also maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, Ausnahmen sind Wochenend- oder Nachtzeiten. Wichtig ist nur, dass die Arbeit dem Studium untergeordnet bleibt.
  • In den Semesterferien dürfen Studierende weit mehr als 450 € monatlich verdienen. Bei hohem Verdienst fallen natürlich auch Steuern an, die man aber im folgenden Jahr über die Steuererklärung zurückverlangen kann. Unabhängig von der Einkommenshöhe müssen bei diesem Beschäftigungsverhältnis keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Während eines Ferienjobs sind Studierende also sozialversicherungsfrei - vorausgesetzt, es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Die Tätigkeit muss ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt sein und darf eine Dauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen nicht überschreiten.

Unabhängig von der Beschäftigungsform gelten für alle Studentenjobs die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für alle Arbeitnehmer. Dazu gehören die Zahlung des Mindestlohns, der Anspruch auf bezahlten, anteiligen Urlaub sowie die Einhaltung von Kündigungsfristen.

Jobben mit Krankenversicherung - ein Muss

Wie alle Bürger Deutschlands unterliegen auch Studenten und Studentinnen der Versicherungspflicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Eltern kostenlos mitversichert. Wird allerdings die Einkommensgrenze von 450 € überschritten, muss man sich selbst versichern. Und das kann für Studierende ziemlich teuer werden. Ferienjobs sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da man hier kein regelmäßiges Einkommen erhält. Wer während des Studiums durchgehend jobben möchte, sollte sich deshalb vorab bei der Krankenkasse der Eltern erkundigen, wie viel man verdienen darf.

Als privat versicherter Student ist die Höhe des Einkommens nicht entscheidend. Um die Beiträge der Sozialversicherungen zu umgehen, darf man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten - Ferienjobs nicht inbegriffen.

Kindergeld trotz eigenem Gehalt

Wenn du dich in der Erstausbildung befindest, gibt es keine Einkommensgrenze - das Kindergeld wird dir bzw. deinen Eltern also unabhängig vom Gehalt deines Nebenjobs gezahlt. Ausnahmen sind Studierende, die bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Dazu zählen auch Masterstudenten. Diese erhalten nur Kindergeld, wenn sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten oder einen Minijob ausüben.

Nebenjob und Bafög

Du bist BAföG-Empfänger, willst dir aber trotzdem etwas dazuverdienen? Kein Problem! Doch auch hier gibt es Freibeträge, die du beachten solltest. Für das Jahr 2022 liegt der Freibetrag bei 5.400 €, wenn du keine Kinder hast.

Verdienst du mehr als die genannten Freibeträge wird dein BAföG gekürzt.

Woher der Nebenjob?

Gesetzliche Regelungen schön und gut, doch wo findet man eigentlich den passenden Studentenjob? Häufig werden Aushilfstätigkeiten auf dem „Schwarzen Brett“ der Hochschulen oder auf deren Webseiten ausgeschrieben. Bei der Agentur für Arbeit gibt es eine Jobvermittlung speziell für Studierende und auch viele Internetportale wie das Stellenwerk bieten eine kostenlose Suche nach Stellenangeboten. Viele Jobs werden auch direkt über die Social-Media-Kanäle der einzelnen Unternehmen angeboten.

Bei der Suche nach einem Nebenjob während des Studiums gibt es einiges zu beachten. Insbesondere Neu-Studierende müssen sich erstmal in die Welt der Studentenjobs reinfuchsen. Doch hat man erstmal für sich das passende Nebenjob-Modell gefunden, lässt sich damit die Studentenkasse ordentlich aufbessern.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Suche nach einem geeigneten Nebenjob und viel Vergnügen mit dem selbst verdienten Geld.

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